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Classic-Programm: Newcomer, Basic Club bis Hobby Star EUR 30 - 49 monatl., Details s.u.! Die Mitgliedsverträge des Classic-Programms legen keinen speziellen “Kurs” fest, es können - auch mehrmals wöchentlich - alle parallelen oder darunterliegenden Unterrichtsveranstaltungen ohne Aufpreis besucht werden.
S-EVENT (Samstags-/Sonntags-Workshops: Latino, Tango Arg., Discofox) (pro Termin 3,5 h) 1 Termin: EUR 22,- - Wiederholung: EUR 15,-
Möglichkeit für kleine und größere Gruppen zu Privat-Kursen mit gesonderten Pauschalpreisen.
dance 10 Mitgliedsverträge (Classic-Programm) Änderungen, Irrtum vorbehalten (im Zweifelsfall gelten die schriftlichen Bedingungen auf den Vertragsformularen):
- Einheitstarif für folgende Stufen: Newcomer, Basic Club, Hobby Plus, Hobby Plus Plus und Hobby Star, Hobby Star Star bei folgenden Kündigungsfristvarianten: TARIF (A) "normal": pro Monat und Person EUR 49 (Neukunden in den ersten 3 Monaten: EUR 40 1) kündbar spätestens am 01. zum Ende des laufenden Kalendermonats 1:Wilkommensrabatt - Preis für Neu-Kunden in den ersten drei Monaten ihrer Mitgliedschaft: EUR 40 pro Monat Empfehlungsrabatt - Personen mit mehr als drei Monaten Mitgliedschaft erhalten bei Werbung eines Neu-Kunden bei dessen dreimonatiger Mitgliedschaft einen Mitgliedsmonat frei.
TARIF (B) "Stammkunden": pro Monat und Person EUR 40, kündbar bis zum 31.05. zu Ende des 1. Kalender-Halbjahres (Januar - Juni) bzw. kündbar bis zum 30.11. zu Ende des 2. Kalender-Halbjahres (Juli - Dez.)
Ein von dance10 festgelegter Monat (Juli/August) der Berliner Sommer-Schulferien ist beitragsfrei. Die TC City Sports City Card ist in beiden Tarifen kostenlos enthalten (ermäßigtes Spielen, Shoppen, Sauna ...)
Schüler-/Studentenermäßigung 25% (auf Mitgliedsbeiträge)
Hinweise zu Tarif (B):
Jeder (auch Anfänger / Quereinsteiger) kann jederzeit (B) wählen, ebenso ist der erstmalige Wechsel von (A) nach (B) jederzeit möglich, sofern er bis zum 15. des Vormonats dance10 schriftlich bekannt gegeben wird.
Der Tarif (B) wird immer für mindestens 6 Monate gebucht. Bei Eintritt in ein laufendes Kalender-Halbjahr verschiebt sich die kommende Kündigungsmöglichkeit einmalig entsprechend in das kommende Halbjahr, dessen reguläre Kündigungsmodalität davon aber unberührt bleibt. [Bsp.: Inanspruchnahme von Tarif (B) im Nov. ‘07 => eigentliche Kündbarkeit zu Ende Dez. ‘07 verschiebt sich auf Ende April ‘08, unter Beibehaltung der Kündigungsmöglichkeit zu Ende Juni ‘08 .]
Der Vertrag mit Tarif (B) kann - pausieren für die Zeit einer Erkrankung, außgenommen deren erste 14 Tage - gekündigt werden mit Frist bis zum 15. jeden Monats zum Monatsende bei einem Wohnortwechsel, der zum einer Entfernung vom Unterrichtsort von mehr als 50 km führt. Diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten erfordern die Vorlage geeigneter Nachweise.
Es gibt in Tarif (B) - außer der vertraglich enthaltenen Sommerpause und o.g. Krankheitsregelung - kein "Ruhen des Mitgliedsbeitrages".
"ERMÄSSIGUNGSSPERRE:" Bein einem Wechsel von (B) nach (A) oder Kündigung ist die erneute Inanspruchnahme des Tarifes (B) nicht im laufenden und nicht im folgenden Halbjahr möglich, falls zwischenzeitlich gekündigt/pausiert wurde. [Bsp.: Teilnehmer hat Tarif (B), aber kündigt zum 31.12.09. Er pausiert in den Monaten Jan.-Apr. 2010. Dann kann Tarif (B) bei Wiedereinstieg nicht im 1. und nicht im 2. Halbjahr 2010, sondern erst wieder im 1. Halbjahr 2011 genutzt werden.]
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